Kosten / Organisatorisches
Pro Kursjahr (1. September bis 31. Juli) werden i.d.R. 3 Trimester à 11 Termine angeboten.
– Preis je Kind und Trimester (11 Termine): € 185,-*
– einmalige Pauschale für Arbeits-, Bastel- und Spielmaterial: € 15,- / Abbuchungstermin: zeitgleich mit der Kursgebühr für das 1. Trimester (ist bei vorzeitiger Kündigung nicht rückerstattbar)
*Der Preis ist gültig für min. 7 bis max. 11 TeilnehmerInnen und umfasst Folgendes:
Pro Termin ca. 60 Minuten vor Ort, davon ca. 45 Min. reine Unterrichtszeit, Vorbereiten und Aufräumen des Raums, Abholen und Zurückbringen der Kinder aus bzw. in die Gruppen, Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung sowie Fahrtkostenpauschale für An-/Rückfahrt und ggf. anfallende Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten vor Ort.
Trimestereinteilung:
- Trimester 1: 1. September – 31. Dezember
- Trimester 2: 1. Januar – 31. März
- Trimester 3: 1. April – 31. Juli
Zahlungsmodus
Die Bezahlung erfolgt vorab per SEPA-Lastschriftmandat jeweils zu folgenden Terminen:
- Trimester 1: Abbuchung zum 15. September
- Trimester 2: Abbuchung zum 1. Januar
- Trimester 3: Abbuchung zum 1. April
Sollte das genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Kosten, die durch fehlerhafte Angabe des Zahlungspflichtigen entstehen, gehen ebenfalls zu dessen Lasten.
Für Mahnungen wird jeweils eine Post- und Bearbeitungsgebühr von € 7,- berechnet. Da wir nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet sind, erlauben wir uns für den Fall, dass Sie eine Rechnung benötigen, € 7,- zu berechnen.
Kündigung
Die Anmeldung läuft automatisch zum Ende des Kursjahres, also zum 31. Juli 2026 aus.
Während des laufenden Kursjahres haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den Kurs jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des 1. Trimesters (31.12.) oder 2. Trimesters (31.03.) schriftlich zu kündigen.
Bei Quereinstieg in ein laufendes Trimester ist die Kündigung ggf. erst wieder zum Ende des nächsten Trimesters möglich.
Ein Wechsel der Lehrkraft ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Allgemeine Richtlinien
- Die Teilnahme an der Englisch-Spielstunde ist nur möglich, wenn eine Anmeldung vorliegt.
- Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, der zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.
- Bei Nichtbezahlung des Kurses hat der Veranstalter das Recht, Ihrem Kind die Teilnahme am Unterricht zu verweigern.
- Der Kurs findet i. d. R. 33 Mal pro Jahr (3 Trimester à 11 Termine) statt. Während der bayerischen Schulferien findet i.d.R. kein Englischkurs statt. (Siehe auch Terminübersicht).
- Nichtteilnahme am Unterricht wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
- Bei Verhinderung des Kindes bitten wir um rechtzeitige Mitteilung.
- Sollte ein Kind regelmäßig die Gruppe stören und dadurch die Unterrichtsqualität beeinträchtigen, behalten wir uns vor, den Vertrag unsererseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- Die Spielstunde ist eine freiwillige Veranstaltung. Es besteht keine Unfallversicherung durch den Veranstalter während der Englischstunde für Ihr Kind, i.d.R. auch nicht durch den Kindergarten. Es greift ggf. eine bestehende Unfallversicherung von Seiten der Eltern.
- Für die Begleitung auf den Weg in die Gruppen kann keine Haftung übernommen werden.
- Unterrichtsausfälle:
- Für die Dauer des Kursjahres werden zusätzliche Puffertermine eingeplant (siehe Terminübersicht). Diese dienen vorrangig dem Ausgleich von Unterrichtsausfällen aufgrund von Kindergartenausflügen, Schließtagen o. Ä. oder bei Streik.
> Bitte informieren Sie uns frühzeitig, mindestens aber 24 Stunden vorab über eventuelle Ausfälle, ansonsten gilt die Stunde als gehalten.
- Bei Erkrankung der Lehrkraft besteht gemäß § 615 BGB grundsätzlich keine Nachleistungspflicht. Sollte der Ausfall länger als zwei Wochen andauern, sind die Eltern ab der dritten Woche von der Zahlung der Unterrichtsgebühren befreit. Sofern noch Puffertermine zur Verfügung stehen, nutzen wir diese auch zur Kompensation krankheitsbedingter Ausfälle der Lehrkraft.
- Bei Unterrichtsausfall aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung der Kursgebühren. In diesem Fall wird das Angebot ggf. online fortgesetzt.