Kosten und Zahlungsweise
Pro Kursjahr (September bis Juli) werden i.d.R. 3 Trimester à 11 Termine angeboten.
– Preis je Kind und Trimester (11 Termine): € 185,-*
– Preis Probe-Abo: (siehe oben)
*Der Preis ist gültig für min. 7 bis max. 11 TeilnehmerInnen und umfasst Folgendes:
Pro Termin ca. 60 Minuten vor Ort, davon ca. 45 Min. reine Unterrichtszeit, Vorbereiten und Aufräumen des Raums, Abholen und Zurückbringen der Kinder aus bzw. in die Gruppen, Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung sowie Fahrtkostenpauschale für An-/Rückfahrt und ggf. anfallende Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten vor Ort.
Trimestereinteilung:
• Trimester 1: 1. September – 31. Dezember
• Trimester 2: 1. Januar – 31. März
• Trimester 3: 1. April – 31. Juli
Zahlungsmodus
Die Bezahlung erfolgt vorab per SEPA-Lastschriftmandat jeweils zu folgenden Terminen:
• Trimester 1: Abbuchung zum 15. September
• Trimester 2: Abbuchung zum 1. Januar
• Trimester 3: Abbuchung zum 1. April
Der Betrag für das Probe-Abo wird i. d. R. vor oder mit Beginn der ersten Probestunde eingezogen (Termin und Betrag s. oben).
Sollte das genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Kosten, die durch fehlerhafte Angabe des Zahlungspflichtigen entstehen, gehen ebenfalls zu dessen Lasten. Für Mahnungen wird jeweils eine Post- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 berechnet.
Da wir nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet sind, erlauben wir uns für den Fall, dass Sie eine Rechnung benötigen, € 5,- zu berechnen.
Kündigung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 3 Werktagen nach der letzten Probestunde möglich (Anruf oder Email genügt), ansonsten wird der Vertrag verbindlich und verpflichtet zur Zahlung und Teilnahme am Kurs. Beginn der Vertragslaufzeit ist die erste Probestunde.
Bei Fortsetzung nach dem Probe-Abo läuft der Vertrag automatisch zum Ende des Vertragsjahres – also zum 31. Juli 2025 aus.
Während des laufenden Kursjahres haben Sie die Möglichkeit, den Kurs jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des 1. Trimesters (31.12.) oder 2. Trimesters (31.03.) vorzeitig schriftlich zu kündigen.
Ein Wechsel der Lehrkraft ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Allgemeine Richtlinien
- Die Teilnahme an der Englisch-Spielstunde ist nur möglich, wenn eine Anmeldung vorliegt.
- Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, der zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.
- Bei Nichtbezahlung des Kurses hat der Veranstalter das Recht, Ihrem Kind die Teilnahme am Unterricht zu verweigern.
- Der Kurs findet i. d. R. 33 Mal pro Jahr (3 Trimester à 11 Termine) statt und läuft parallel mit den bayerischen Schulferien > während der Ferien findet auch kein Englischkurs statt. Die genaue Terminübersicht wird den Eltern vorab per Email zugeschickt.
- Nichtteilnahme am Unterricht wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
- Bei Erkrankung der Lehrkraft ist diese nicht nachleistungspflichtig (BGB §615). Dauert der Ausfall länger als zwei Wochen, sind die Eltern ab der dritten Woche von der Zahlung der Kursgebühren entbunden. In aller Regel bieten wir Nachholtermine an, sind aber nicht dazu verpflichtet.
- Bei Streik bemühen wir uns um Nachholtermine, können aber einen Ersatz für die ausgefallene Stunde nicht immer garantieren. Die Ausfallstunde gilt dann als gehalten.
- Bei Unterrichtsausfall aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung der Kursgebühren. In diesem Fall wird das Angebot ggf. online fortgesetzt.
- Bei Verhinderung des Kindes bitten wir um rechtzeitige Mitteilung.
- Sollte ein Kind regelmäßig die Gruppe stören und dadurch die Unterrichtsqualität beeinträchtigen, behalten wir uns vor, den Vertrag unsererseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- Die Spielstunde ist eine freiwillige Veranstaltung. Es besteht keine Unfallversicherung durch den Veranstalter während der Englischstunde für Ihr Kind, i.d.R. auch nicht durch den Kindergarten. Es greift ggf. eine bestehende Unfallversicherung von Seiten der Eltern.
- Für die Begleitung auf den Weg in die Gruppen kann keine Haftung übernommen werden.