Kosten und Zahlungsweise
Pro Kursjahr (September bis Juli) werden i.d.R. 3 Trimester à 11 Stunden x 45 Min. angeboten:
- TRIMESTER 1: 1. September – 31. Dezember ( 11 x 45 Min.)
- TRIMESTER 2: 1. Januar – 31. März ( 11 x 45 Min.)
- TRIMESTER 3: 1. April – 31. Juli ( 11 x 45 Min.)
Trimesterpreis je Kind: € 185,- für 11 x 45 Min. Preis gültig für mind. 7 bis max. 11 TeilnehmerInnen.
Der Betrag für das Probe-Abo wird in der Regel vor oder mit Beginn der ersten Probestunde eingezogen (Termine und Betrag siehe oben).
Bei einer Weiterführung des Kurses nach dem Probe-Abo bzw. bei einem Einstieg in ein laufendes Trimester wird für das aktuelle Trimester eine anteilige Restzahlung auf Basis von 17,00 € pro 45 Minuten fällig (Termin und Betrag siehe oben).
Zusätzlich wird eine einmalige Materialpauschale in Höhe von 15,00 € für Arbeitsheft, Kopien und weitere Unterrichtsmaterialien erhoben. Diese gilt für das gesamte Kursjahr und wird auch bei einer vorzeitigen Kündigung nicht zurückerstattet.
Die Bezahlung des Trimesterbeitrages erfolgt vorab per SEPA-Lastschriftmandat jeweils zu Beginn eines Trimesters:
- TRIMESTER 2: per Lastschrift zum 1. Januar
- TRIMESTER 3: per Lastschrift zum 1. April
Sollte das genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Kosten, die durch fehlerhafte Angabe des Zahlungspflichtigen entstehen, gehen ebenfalls zu dessen Lasten. Für Mahnungen wird jeweils eine Post- und Bearbeitungsgebühr von € 7,- berechnet. Da wir nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet sind, erlauben wir uns für den Fall, dass Sie eine Rechnung benötigen, € 7,- zu berechnen.
Kündigung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 3 Werktagen nach Ende des Probe-Abos möglich (Anruf oder E-Mail reicht aus), ansonsten wird der Vertrag verbindlich und verpflichtet zur Zahlung und Teilnahme am Kurs. Beginn der Vertragslaufzeit ist die erste Probestunde.
Der Kurs kann bei Fortsetzung nach dem Probe-Abo dann jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Trimesterende, d.h. zum 31.03., 31.07. oder 31.12. eines Kalenderjahres, schriftlich gekündigt werden. Bei Quereinstieg in ein laufendes Trimester ist die Kündigung erst wieder zum Ende des nächsten Trimesters möglich.
Die Anmeldung läuft automatisch zum Ende des Vertragsjahres (1. September bis 31. Juli) aus.
Ein Wechsel der Lehrkraft ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Allgemeine Richtlinien
- Die Teilnahme am Unterricht ist nur möglich, wenn eine Anmeldung vorliegt.
- Die Anmeldung verpflichtet zum regelmäßigen Besuch und zur Bezahlung der Englischstunde. Bei Nichtbezahlung des Kurses hat der Veranstalter das Recht, Ihrem Kind die Teilnahme am Unterricht zu verweigern.
- Eine Stunde dauert 45 Min. Sie findet i. d. R. 33 Mal pro Jahr (also 3 Trimester à 11 Stunden) statt. Die Termine werden den Eltern vorab per E-Mail mitgeteilt.
- Nichtteilnahme am Kurs oder einzelnen Kurseinheiten wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht und es besteht kein Anspruch auf ganze oder teilweise Ersattung der Kursgebühr. Auch ein Anspruch auf Nachholtermine besteht nicht.
- Bei Verhinderung der Schülerin / des Schülers bitten wir um rechtzeitige Mitteilung (Anruf/E-Mail).
- Bei Erkrankung der Lehrkraft ist diese nicht nachleistungspflichtig (BGB §615). Dauert der Ausfall länger als zwei Wochen, sind die Eltern ab der dritten Woche von der Zahlung der Unterrichtsgebühren entbunden. I.d.R. bieten wir Nachholtermine an, sind aber nicht dazu verpflichtet.
- Sollte ein(e) SchülerIn regelmäßig die Gruppe stören und dadurch die Unterrichtsqualität beeinträchtigen, behalten wir uns vor, den Vertrag unsererseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- Bei Unterrichtsausfall aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung der Kursgebühren. In diesem Fall wird das Angebot ggf. online fortgesetzt.
- Die Englischstunde ist eine freiwillige Veranstaltung. Es besteht keine Unfallversicherung durch den Veranstalter. Es greift ggf. eine bestehende Unfallversicherung von Seiten der Eltern.