Trimestereinteilung
Pro Kursjahr (September bis Juli) werden i.d.R. 32 Stunden à 45 Min. angeboten.
• Trimester 1: 15. September – 31. Dezember
• Trimester 2: 1. Januar – 31. März
• Trimester 3: 1. April – 31. Juli
Kosten und Zahlungsweise
Preise gültig für mind. 7 bis max. 11 TeilnehmerInnen.
- TRIMESTER 1 (10 x 45 Min. September – Dezember):
– SCHNUPPERABO: € 30,- für 2 x 45 Min.
– REST TRIMESTER 1: € 128,- für 8 x 45 Min.
- TRIMESTER 2 (Januar – März): € 176,- für 11 x 45 Min.
- TRIMESTER 3 (April – Juli): € 176,- für 11 x 45 Min.
Der Betrag für das Probe-Abo wird i. d. R. vor oder mit Beginn der ersten Probestunde eingezogen (Termine werden Ihnen noch mitgeteilt). Bei Weiterführung des Kurses nach dem Probe-Abo erfolgt eine anteilige Restzahlung für das laufende Trimester auf Basis von € 16,-/Std. Die Bezahlung des Trimesterbeitrages erfolgt vorab per SEPA-Lastschriftmandat jeweils zu Beginn eines Trimesters.
• Trimester 1: per Lastschrift zum 15. September
• Trimester 2: per Lastschrift zum 1. Januar
• Trimester 3: per Lastschrift zum 1. April
Sollte das genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Kosten, die durch fehlerhafte Angabe des Zahlungspflichtigen entstehen, gehen ebenfalls zu dessen Lasten.
Für Mahnungen wird jeweils eine Post- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 berechnet. Da wir nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet sind, erlauben wir uns für den Fall, dass Sie eine Rechnung benötigen, € 5,00 zu berechnen.
Termine
Wir starten i.d.R. in der 3. Schulwoche (KW 39). Die genauen Informationen zum Kurstermin / Klassenzimmer und Lehrkraft erhalten Sie voraussichtlich am Beginn der zweiten Schulwoche. Sollte der angebotene Kurstermin Ihnen nicht zusagen, haben Sie die Möglichkeit, noch vor Beginn der Probestunden von der Anmeldung zurückzutreten.
Kündigung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 3 Werktagen nach Ende des Probe-Abos möglich (Anruf oder E-Mail reicht aus), ansonsten wird der Vertrag verbindlich und verpflichtet zur Zahlung und Teilnahme am Kurs. Beginn der Vertragslaufzeit ist die erste Probestunde.
Der Kurs kann bei Fortsetzung nach dem Probe-Abo dann jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Trimesterende, d.h. zum 31.03., 31.07. oder 31.12. eines Kalenderjahres, schriftlich gekündigt werden. Bei Quereinstieg in ein laufendes Trimester ist die Kündigung erst wieder zum Ende des nächsten Trimesters möglich.
Die Anmeldung läuft automatisch zum Ende des Vertragsjahres, also zum 31. Juli 2025, aus.
Ein Wechsel der Lehrkraft ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Allgemeine Richtlinien
1. Der Unterricht ist nur möglich, wenn eine Anmeldung vorliegt.
2. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmäßigen Besuch und Bezahlung der Englischstunde.
3. Vor und nach der Englischstunde besteht keine Aufsichtspflicht der Lehrkraft.
4. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
5. Nichtteilnahme an der Englischstunde wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
6. Bei Erkrankung der Lehrkraft ist diese nicht nachleistungspflichtig (BGB §615). Dauert der Unterrichtsausfall länger als zwei Wochen, sind die Eltern ab der dritten Woche von der Zahlung der Unterrichtsgebühren entbunden.
7. Bei Verhinderung des Schülers bitten wir um rechtzeitige Mitteilung (Anruf oder Mail).
8. Sollte aufgrund von Ausflügen, Schullandaufenthalten o. Ä. Ihr Kind nicht am Kurs teilnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Die Schule informiert uns nicht darüber. Sollten alle Kinder fehlen und uns dies im Vorfeld bekannt sein, kann ggf. ein Ersatztermin angeboten werden, ansonsten gilt die Stunde als gehalten.
9. Die Englischstunde findet wie jede andere außerschulische Aktivität auch bei hitzefrei statt.
10. Sollte ein*e Schüler*in regelmäßig die Gruppe stören und dadurch die Unterrichtsqualität beeinträchtigen, behalten wir uns vor, den Vertrag unsererseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
11. Bei Unterrichtsausfall aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung der Kursgebühren. In diesem Fall wird das Angebot ggf. online fortgesetzt.