Kosten und Zahlungsweise
Pro Kursjahr (September bis Juli) werden i.d.R. 3 Trimester à 11 x 45 Minuten angeboten.
Preis je Kind und Trimester (11 x 45 Minuten): € 176,-
Preis gültig für mind. 7 bis max. 11 TeilnehmerInnen
Trimestereinteilung:
• Trimester 1: 15. September – 31. Dezember
• Trimester 2: 1. Januar – 31. März
• Trimester 3: 1. April – 31. Juli
Zahlungsmodus
Die Bezahlung erfolgt vorab per SEPA-Lastschriftmandat jeweils zu folgenden Terminen:
• Trimester 1: per Lastschrift zum 15. September
• Trimester 2: per Lastschrift zum 1. Januar
• Trimester 3: per Lastschrift zum 1. April
Sollte das genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Kosten, die durch fehlerhafte Angabe des Zahlungspflichtigen entstehen, gehen ebenfalls zu dessen Lasten.
Für Mahnungen wird jeweils eine Post- und Bearbeitungsgebühr von € 5,- berechnet. Da wir nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet sind, erlauben wir uns für den Fall, dass Sie eine Rechnung benötigen, € 5,- zu berechnen.
Kündigung
Die Anmeldung läuft automatisch zum Ende des Vertragsjahres, also zum 31. Juli 2025, aus.
Während des laufenden Kursjahres haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den Kurs jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des 1. Trimesters (31.12.) oder 2. Trimesters (31.03.) schriftlich zu kündigen.
Bei Quereinstieg in ein laufendes Trimester ist die Kündigung ggf. erst wieder zum Ende des nächsten Trimesters möglich.
Ein Wechsel der Lehrkraft ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Allgemeine Richtlinien
1. Der Unterricht ist nur möglich, wenn eine Anmeldung vorliegt.
2. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmäßigen Besuch und Bezahlung der Englischstunde.
3. Vor und nach der Englischstunde besteht keine Aufsichtspflicht der Lehrkraft.
4. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
5. Nichtteilnahme an der Englischstunde wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
6. Bei Erkrankung der Lehrkraft ist diese nicht nachleistungspflichtig (BGB §615). Dauert der Unterrichtsausfall länger als zwei Wochen, sind die Eltern ab der dritten Woche von der Zahlung der Unterrichtsgebühren entbunden.
7. Bei Verhinderung des Schülers bitten wir um rechtzeitige Mitteilung (Anruf oder Mail).
8. Sollte aufgrund von Ausflügen, Schullandaufenthalten o. Ä. Ihr Kind nicht am Kurs teilnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Die Schule informiert uns nicht darüber. Sollten alle Kinder fehlen und uns dies im Vorfeld bekannt sein, kann ggf. ein Ersatztermin angeboten werden, ansonsten gilt die Stunde als gehalten.
9. Die Englischstunde findet wie jede andere außerschulische Aktivität auch bei hitzefrei statt.
10. Sollte ein*e Schüler*in regelmäßig die Gruppe stören und dadurch die Unterrichtsqualität beeinträchtigen, behalten wir uns vor, den Vertrag unsererseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
11. Bei Unterrichtsausfall aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung der Kursgebühren. In diesem Fall wird das Angebot ggf. online fortgesetzt.